Da ja angefragt wurde, wie es in der Sache weitergeht, kommt nun
ein kleines Update, welches vielleicht sogar den ein oder anderen
erfreuen dürfte.
Vorweg möchte ich jedoch die Möglichkeit aufgrund des Posts nutzen,
auf Eure Comments und Fragen einzugehen.
Alle Antworten sind mit einer freundlichen, gafassten und entspannten
Stimmung verfasst. Das Frühstück war gut, draußen scheint die Sonne
und ich sitz hier bei einer schönen Tasse Kaffee und einer selbstgedreh-
ten. Ohne Zusatzstoffe, falls jemand den Gedanken hegen sollte. Und
bevor jemand OT fragt: Stuhl war heute noch nicht.
So, dann mal los
@TheGent: http://www.lichtgeschwindigkeit.de/view ... 70#p366498
Ich hätte den Herren auch eine negative Bewertung reindrücken können.
Dann wäre es öffentlich gewesen. Es gab zudem zwei Möglichkeiten:
dem VK Fotos des Pakets zu schicken und das Problem mit geschriebenen
Worten zu erläutern oder das ganze in einem Video zu erläutern, was mir
zu dem Zeitpunkt als einfachere Variante erschien um auf das Problem hin-
zuweisen.
Dennoch hat der VK das Problem an der Sache noch nicht erkannt. Bei ihm
dreht sich alles um das, was in dem Karton enthalten ist und bezeichnet
die Verkaufsverpackung als Umverpackung bzw. Umkarton, der nicht rele-
vant ist.
Zwischen den Nachrichten ist auch immer ein wenig Zeit ins Land gegangen.
Meine erste Nachricht an den VK entstand, als das Paket eingetroffen ist.
Am nächsten Tag dachte ich mir, was solls. Nehme ich mir das Paket als
Negativbeispiel für den Beitrag. Der VK bleibt anonym und wird somit nicht
"geschädigt" wie es bei einer negativen Bewertung der Fall gewesen wäre.
Bevor ich jemanden neutral oder negativ bei e*** bewerte, bewerte ich gar-
nicht. Bislang gingen bei mir nur negative Bewertungen raus, wenn der Arti-
kel nicht versendet und Anzeige erstattet wurde. Soweit ich mich erinnere
war das in 16 Jahren zwei mal der Fall.
@Darkside: http://www.lichtgeschwindigkeit.de/view ... 70#p366506
Hardcore? Wie jetzt? Zu plüschig? Ich hatte doch die rosafarbene Schlafzimmer-
beleuchtung gar nicht an.
@Horst: http://www.lichtgeschwindigkeit.de/view ... 70#p366508
Mit dem Öl hat ist es scheinbar so. Aber dazu später.
@ workhard: http://www.lichtgeschwindigkeit.de/view ... 70#p366528
Ich sagte: später.
@Darkside: http://www.lichtgeschwindigkeit.de/view ... 70#p366530
Den hatte ich als ich den Post schrieb gar nicht mehr.
@titusillu: http://www.lichtgeschwindigkeit.de/view ... 70#p366533
@Gavin: http://www.lichtgeschwindigkeit.de/view ... 70#p366541
Zum einen: ja, das Marterial der Kartons von AMT und MPC ist sehr dünn.
Und ja, die Folie lässt die Kartons gerade auf der Unterseite so erscheinen,
als ob sich im inneren ein Vakuum befinden würde.
Aber: es ist keine Regel, wie man an den beiden Beispielen sieht, die ich mal
hervorgeholt habe (gekauft und verbastelt um 1996/97, danach gelagert bis
jetzt auf dem Dachboden meiner Eltern. Daher nicht mehr gewrapt.):
Um die Unterseite geht es auch nicht und ging es auch nie.
Bei der Bemängelung geht es um die vordere rechte Ecke der Verkaufs-
kartons. Diese Eindellung zeichnet sich auch auf dem Paketpaier ab.
Die Delle wird wohl kaum das Paketpapier an sich gezogen und verformt
haben.

Durch diese Verformmung ist auch die rechte Kartonseite in
Mitleidenschaft gezogen worden.
z32tt: http://www.lichtgeschwindigkeit.de/view ... 70#p366549
Dan frage ich mich, warum von Anbegin dieses Threads so ein gewese
um schlecht verpackte und dadurch auf dem Versandweg beschädigte
Ware gemacht wird. Vieles davon ist doch auch noch brauchbar.
TheGent: http://www.lichtgeschwindigkeit.de/view ... 70#p366559
Ich sags mal so: ich kaufe nicht aus langerweile ein oder um Geld auszu-
geben. Wenn ich etwas erwerbe möchte ich auch, dass der betreffende
Artikel in dem Zustand bei mir ankommt, wie er mir angeboten wurde.
Wie weiter oben schon gesagt kam die Beschädigung aufgrund des unzu-
reichenden Verpackungsmaterial zu stande. Nach meiner ersten Mail an
den VK war der Frust auch weg. Und ich dachte mir, dass es sich für 55€
nicht lohnt, seine Zeit weiter mit rumgeschreibe zu vergeuden. Daher dem
VK den Video Link geschickt in der Hoffnung, das er in Zukunft ein wenig
sensibler mit der Thematik umgeht und sich nicht doch noch negative
Bewertungen bei Ebay einfängt.
Ronking: http://www.lichtgeschwindigkeit.de/view ... 70#p366560
Erst das Video anschauen und dann posten.

Der Beitrag hat den Titel
Sicheres Versenden von Sammelobjekten am
Beispiel Star Wars und handelt zu 75% von Tipps, wie man es anstel-
len kann, damit Waren sicher und unbeschädigt beim Kunden ankommen.
Und da gehört nunmal auch ein Beispiel dazu, welches zeigt was passiert,
wenn man beim Verpacken nachlässig ist.
Jack Torrance: http://www.lichtgeschwindigkeit.de/view ... 70#p366563
Es ist immer Mist, wenn eine Ware, und sei es "nur" der Karton, beschädigt
bei einem eintrifft. Wa ist, wenn der Artikel nicht für einen selber ist, son-
dern man diesen verschenken möchte? Ich verschenke ungern zerknautschte
Dinge auch wenn der Inhalt noch brauchbar ist. Oder Kleidungsstücke. "hier
Schatz, alles liebe zum Geburtstag, musst es halt nur noch Bügeln"
Und es ist auch schnuppe, wie alt der Stuff ist. Vintage Artikel wurden bereits
nach 10 Jahren als Vintage bezeichnet. Bei Neo reichen auch 25 Jahre nich aus.
Finde ich persönlich ein wenig fraglich. Selbst im Neo Bereich ist es schwer so
manches Stück in excelenter Verpackung zu bekommen. Unabhängig vom Preis
versteht sich. Denn jeder zahlt so viel, wie ihm die Sache persönlich Wert ist.
In meinem Fall geht es um ein Produkt, welches ich gerne MISB besitzen möchte.
Von Schneewitchensärgen, in welche die Sachen beim graden versiegelt werden
halte ich selbst (noch) nicht viel. Derzeit begnüge ich mich beim Fokus pro
Artikel mit MOC/MISB UND lose.
@workhard: http://www.lichtgeschwindigkeit.de/view ... 70#p366582
Jip, ist eine Shrinkwrapfolie. Folie um den Karton, "Heißluftfön" drauf und schrumpfen lassen.
veers74: http://www.lichtgeschwindigkeit.de/view ... 70#p366590
Ich sage dazu nein, hätte es sich nicht. Der VK geht nur vom Inhalt aus und
stellt die Verpackung als Wegwerfartikel da obwohl er in seinen Auktionen
immer wieder darauf verweist, wie selten und kostbar die angebotenen Waren
sind. Derzeit hat er einen Bausatz für 229€ Festpreis in seinen Angeboten.
Würdest Du einen MISB Artikel kaufen von dem Du weist, das dieser nur in
Paketpapier verschickt wird?

Aber mit dem Piratenschiff hast Du ja bereits
ein weiteres gutes Beispiel genannt, mit welchem Unverständnis Anbieter mit
der Verpackung umgehen. Bei Personen, welche von der ganzen Materie keine
Ahnung haben, drücke ich mehr als ein Auge zu. Wenn mir jemand jedoch als
kompetenter Geschäftspartner gegenübertritt erwarte ich schon ein wenig
bedacht.
@maus: http://www.lichtgeschwindigkeit.de/view ... 70#p367334
Wurde der Videobeitrag überhaupt von Dir konsumiert? Niemand wurde öffent-
lich an den Pranger gestellt, da an keiner Stelle auf die Person hingewiesen wurde.
Du jedoch beziehst Dich direkt auf meine Person, womit Du mich in aller Öffent-
lichkeit angreifst. Wenn auch nur ein kleiner ist es dennoch ein Unterschied.
Öffentlich anprangern würde ich den VK, wenn ich ihm eine negative (gähn)
Bewertung bei ebay verpasst hätte.
Nun folgte erstmal das mausrausgedengsel zu dem ich mich nicht zwingend
äußern möchte.
Es folgt nun der nächste Post von
titusillu: http://www.lichtgeschwindigkeit.de/view ... 00#p367425
Wie bereits geschrieben "arangiere" ich mich mit dem Bausatz. Zu der anderen
Frage komme ich noch.
workhard: http://www.lichtgeschwindigkeit.de/view ... 00#p367442
Sagen wirs mal so: beendet ist die Sache noch nicht.
BrainDrain: http://www.lichtgeschwindigkeit.de/view ... 00#p367663
Mein lieber Händler und Sammlerkollege,
seit wann werden Plastikpüppchen nur zum in Verpackung gelassen an die Wand
hängen gekauft?

Als ich die beiden oben abgebildeten Bausätze in der 90ern erwarb, hatte ich
diese auch zum Bauen gekauft. In diesem Fall geht es jedoch um einen Bausatz,
der nur acht Jahre nach dem Ende der Vintage Ära auf den Markt kam. Er ist
von 1993 bzw. ist dieser 22 Jahre alt. Sicher gibt es auch Personen, welche sich
den R2, Vader oder 3PO von 1977 MISB kaufen um diese zu verbasteln. Obwohl,
es gibt auch Personen, welche MOCs aufreissen um eine perfekte Lose Figur zu
besitzen.
Zu dem roten "Zerbrechlich" Band:
Trifft der Schadenersatzanspruch auch zu, wenn die Ware unsachgemäß verpackt
ist? Ich gehe davon aus, dass sich die Post in einem solchen Fall ziemlich fix aus
dem Staub macht und dem Versender die Schuld zu schiebt.
Dein "andersherum" Beispiel kann ich nachvollziehen. Was meinste Wohl, warum
ich meine Sachen bei Dir abholen möchte. Immer diese vielen Chipse.
Bevor sich jemand daran hochzieht: dies war Scherzhaft gemeint. Ich bin die Tage
(hoffentlich) eh in der Ecke und empfinde etwas im Laden zu kaufen immer ange-
nehmer als das eher anonyme Pakete erhalten.
Sooo, dann mal zu den Neuigkeiten.
Gestern hatte ich eine Brief seines Anwalts im Postfach.
Der Inhalt ist exakt das, was mir der Verkäufer bereits über e*** mitteilte, nur
eben solchen Schreiben angemessen formuliert. Zudem bezieht sich ein Punkt
auf eine Aussage meinerseits die komplett verdreht wiedergegeben wurde.
Aus meinem O-Ton
"[...]Es könnte ja sein, dass durch einen ganz merkwürdigen Zufall sich die
Größe des Paketaufklebers verdoppelt und in 4K in einem ursprünglich 720p
Video mit leichter Verschiebung des Fluchtpunkts zeigt.[...]
wurde mal eben
"[...]Dass eine entsprechende Vergrößerung des Absender-/Adressaufklebers,
und damit die Erkennbarkeit der Personenbezogenen Daten meines Mandanten,
möglich ist, führen Sie selbst in Ihrem Email-Schreiben an meinem Mandanten
vom 04.06.2015 aus.[...]"
Der Poststempel ist vom 28.06.2015, angekommen und bestätigt (Einschreiben)
am 27.06.2015, Fristablauf zu Zahlung der Kosten in Höhe von 413,64€ ist der
01.07.2015. Bei den Datierungen denke ich mir mal meinen Teil. *hust
Zumindest begebe ich mich auf die Suche nach einem Juristen, welcher sich
zudem in Sammlerangelegenheiten auskennt wenn nicht sogar selber Sammler
ist.
Der Vollständigkeit halber hier noch meine Antwort auf das in Post
http://www.lichtgeschwindigkeit.de/view ... 70#p366489
benannte Schreiben des VK:
"1/3
Sehr geehrter Herr [...],
anbei meine Antworten zu den relevanten Textstellen Ihrer Mitteilungen.
"[...]Sie haben die Dreistigkeit, mir zu schreiben, dass das Modell nur noch einen Haufen Schrott darstellt und behaupten auch noch frech, dass ich Sie falsch verstanden hätte! [...]"
"[...]haben sich die Ränder des Umkartons[...]"
Sie verstehen leider noch immer nicht den Knax an der Sache.
Ein Umkarton ist ein solcher, mit dem beispielsweise sechs Bausätze in einer Verkaufsverpackung bzw. in einem Schmuckkarton an den Handel ausgeliefert wird.
Es ist jedoch kein Umkarton vorhanden sondern nur die Verkaufsverpackung, welche auf dem Versandweg beschädigt wurde.
"[...]wenn man sich dieses Video anschaut, wird einem auch Klar, weshalb sich die Zahl der Zuschauer in Grenzen hält[...]"
Ihnen die Besucherzahlen und die Gewinnung von Abonenten bei YouTube zu erklären, würde den Rahmen sprengen und hat mit der Sache des Artikels ganz und gar nichts zu tun.
"[...]Dazu, sollten sie sich vielleicht erst einmal mit dieser Materie und den Versandbestimmungen der einzelnen Versandanbieter auseinander setzten, denn dann würden Sie wissen, dass dieses Pack- Klebeband, um Schadensansprüche gegenüber dem Versandunternehmen geltend zu machen, sehr wohl von Relevanz ist![...]"
Wenn die Ware sicher verpackt ist, hat dieses Klebeband sicherlich positive Auswirkungen bei der Reklamation seitens des Kunden. Das Paket ist auch nicht geworfen oder gestürzt worden. Jedoch wurde es von der falschen Oberseite belastet, so dass die auf dem Foto vordere rechte Ecke eingedrückt ist und zwar nachdem (!) die Ware in das Papier eingewickelt wurde. Die verbleibenden drei Ecken
>>> Ende von Teil 1 von 3 > weiter in der nächsten Nachricht"
"2/3
...der Unterseite waren auch nie Diskussionspunkte.
Wenn der Paketaufkleber, welcher dem Zusteller signalisiert, dass es sich um die Oberseite eines Pakets handelt auf der richtigen (!) Oberseite angebracht gewesen wäre, hätte die Beschädigung unter günstigen Umständen vermieden werden können.
Warum schlagen Sie die Kartons überhaupt in Packpapier ein? Wenn Sie den Karton als Restmüll ansehen genügt es doch, den Aufkleber direkt auf den Karton zu kleben. Somit kann noch mehr Geld und Zeit beim Versandprozess eingespart werden.
"[...]Muss man sich fragen, ob Sie hier nicht einfach nur den Preis drücken wollen??[...]"
Wohl kaum, sonst wären meine Antworten zügiger gekommen.
"[...]Denn sie haben in Ihrem Video mehrfach den Adressaufkleber des Pakets mit meinen persönlichen Daten in die Kamera gehalten[...]"
Das Video wurde mit 720p und zudem ohne ausreichende Scharfstellung aufgenommen. Die Datei wurde nur mit 1080p gerendert, um wenigstens ein bischen mehr Schärfe in das Bild zu bringen. Wäre etwas lesbar gewesen, so wäre dieses mit einem Filter wie bei Timecode 00:02:34 zu sehen, unkenntlich gemacht worden.
"[...]das Video, habe ich vorsichthalber selbst auf Video aufgenommen![...]"
Dann lege ich Ihnen nahe, jeglichen Manipulationsversuch an der Aufzeichnung zu lassen.
Zudem geben Sie somit einen Verstoß gegen das Urheberecht zu, da Sie sich Bildmaterial aneigneten, dessen Eigentümer Sie nicht sind. Dieses Bedarf der Zustimmung des Autors. Sie befinden sich somit im Besitz einer illegal angeeigneten Kopie meines Filmmaterials welche umgangssprachlich unter dem Begriff Raubkopie bekannt ist.
>>> Ende von Teil 2 von 3 > weiter in der nächsten Nachricht"
"3/3
"[...]Denn sie haben in Ihrem Video mehrfach den Adressaufkleber des Pakets mit meinen persönlichen Daten in die Kamera gehalten [...] werde ich sie, sollte sich herausstellen, dass man meine Daten lesbar machen kann, wegen missbrauch dieser Daten, anzeigen!
Denn das wäre dann ganz klar Geschäftsschädigend und das ist in Deutschland strafbar...[...]" "[...]...Sie haben damit mein Persönlichkeitsrecht, in meinem Fall auch Berufliche Rechte verletzt[...]"
Welches Geschäft und welchen Beruf meinen Sie, welches und welchen ich angeblich nach Ihren Worten schädigen würde?
Wie soll der Zuschauer erfahren wer der Versender des Paketes ist, wenn weder Name und Anschrift noch ebay-Name und Auktionslink publik gemacht worden sind.
"[...]gebe ich ihnen die Gelegenheit, dieses Video auf YouTube zu löschen![...]
Was ich nicht tun werde. Wenn ich es lösche besteht kein Beweis darüber, in welchem Zustand das Video veröffentlicht wurde und in welchem es, unter anderem von Ihnen, konsumiert wurde. Es könnte ja sein, dass durch einen ganz merkwürdigen Zufall sich die Größe des Paketaufklebers verdoppelt und in 4K in einem ursprünglich 720p Video mit leichter Verschiebung des Fluchtpunkts zeigt.
Mit freundlichem Gruß
[...]
>>> Ende von Teil 3 von 3"