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Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatten?

Verfasst: Sa 17. Apr 2010, 17:48
von electricdragon
Hallo Leute,

habe eine Stinkwut im Bauch und weiss gerade nicht, wie mir geschieht... :scratch:
Wie manche vielleicht gesehen haben, habe ich neulich diesen VC-Jawa über Ebay verkauft:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... K:MESOX:IT

Soweit so gut, hatte natürlich kein gutes Gefühl bei dem Käufer, der damals noch keine Bewertungen hatte.
Eigentlich hatte ich Nuller-Accounts auch über die Ebay-Verkaufsmaske ausgeschlossen, da sitzt wohl ein Bug oder sowas.
Soweit so schlecht, Kohle kam dann aber nach geraumer Zeit bei mir an, Figur ging raus,
Verkäufer hat mich niemals bewertet und wollte auch keine Bewertung von mir haben weil es
(Originalzitat) "so viele neugierige Leute gibt".
Ich hatte das Geld und hab mich damit zufriedengegeben, bin momentan finanziell echt schwach auf der Brust.

Nun kam ein Briefvon der Berliner Volksbank:
"Sehr geehrter Herr Hilf,

am 03.03.2010 wurde Ihrem Konto ein Betrag in Höhe von 190,90 Euro gutgeschrieben.

Diese Buchung wurde mit einem gefälschten Überweisungsauftrag zum Nachteil unseres Kunden ausgelöst.
Da es sich hierbei um eine Straftat handelt, fordern wir Sie auf, den von Ihnen unberechtigt verfügten Betrag
in Höhe von 190,90 Euro unverzüglich zurück zu überweisen oder spätestens bis 13.05.2010.

Sollten Sie diese Frist unbeachtet verstreichen lassen, wären wir gezwungen, unseren Rückzahlungsanspruch
gerichtlich gegen Sie durchzusetzen.

Wir hoffen auf Ihre Einsicht und verbleiben... "


Wie Ihr Euch denken könnt ist bei mir keinerlei Einsicht vorhanden, schliesslich habe ich meinen Teil des Handels
korrekt abgewickelt und nur weil der Täter nicht ausfindig gemacht werden kann (es sei denn die Adresse stimmt,
die er angegeben hat, frage mich sowieso, wie er sonst an die Figur kam) kann man ja wohl nicht den Schaden von
dem Betrogenen auf mich übertragen, ODER?

Ist das Geld als Diebesgut jetzt illegal in meinen Händen?
Wie soll ich Ebay darüber informieren, den Brief der Bank an den tollen Kundenservice mailen?
Hat jemand schonmal ähnliches Pech gehabt oder kennt jemand die Rechtslage?
(Wink mit Zaunpfahl Richtung Lafos, sorry Mann aber Du bist mir sofort eingefallen.. ;) )

Ansonsten habe ich nämlich ein Riesenproblem, ich werde das nicht zahlen, widerspricht meiner Auffassung von Recht und Unrecht,
eher gehe ich von mir aus in den Bau. Soll doch die Drecksbank, die gefälschte Überweisungen nicht erkennt den Schaden zahlen!!! :evil:

Gruß David, der eine total beschissene WOche hatte, da ändert das gute Wetter auch nichts mehr dran....

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Sa 17. Apr 2010, 18:18
von schmugglerparadis
Hi David,

Bist du dir sicher, dass das Schreiben tatsächlich von der Berliner Volksbank stammt? Es gibt ja immer wieder Abzocker, die sowas versuchen. Der Wortlaut deines Auszuges ist schon etwas komisch formulitert.

Vielleicht solltest du zuerst zu deiner Bank gehen und denen den Sachverhalt schildern.
Ich würde dann versuchen, der Berliner Volksbank deine Situation mitzuteilen.
Du solltest darauf hinweisen, dass du "in gutem Glauben" die Ware ausgeliefert hast und dass es keine Anhaltspunkte für einen Betrug gab bzw. dieser für dich nicht in keinem Fall als solcher zu erkennen war. Falls der Name des Kontoinhabers von dem Ebaynamen abweicht, würde ich Argumentieren, dass es häufig vorkommt, dass Freunde, Angehörige usw die Bezahlung durchführen.

Zudem würde ich darauf hinweisen, dass die Volksbank möglicherweise selbst nicht sorgfältig vorgegangen ist, weil sie einen "gefälschten" Überweisungsauftrag nicht entdeckt bzw. übersehen und ausgeführt hat (es müßte doch auch eine Unterschrift des Auftraggebers oben sein).

Weiters würde ich nachfragen, wie der Betrüger in Besitz der Kontodaten gekommen ist.

Falls der Ebayname und Adresse mit dem des Kontoinhabers übereinstimmen, muß der ja die Figur erhalten haben. Hast du einen Versandbeleg oder Paketschein?

Hast du eine Rechtschutzversicherung? Kennst du Anwälte oder Notare oder jemanden der in einer Bank arbeitet? Geh mal zu deiner Hausbank und schildere denen den Fall. Hast du Bekannte die bei der Polizei arbeiten, vielleicht können die dir Tipps geben. Falls nein, müßte es in Deutschland doch auf Anlaufstellen (Bürgerbüro, kostenlose Rechtsauskunft, usw) für einen solchen Fall geben. In Österreich könnte das z.B. der Volksanwalt sein.
Es gibt ja auch Tv-Sendungen, die solchen Fällen nachgehen, du könntest ja dort mal anschreiben.

Ich würde auf jedem Fall die Berliner Volksbank anschreiben und den Sachverhalt darlegen. Außerdem solltest du Nachfragen, warum sie sicher sind, dass der Beleg gefälscht ist und warum sie die "Fälschung" nicht sofort erkannt haben. Falls du einen Versandbeleg hast und der Kontoinhaber mit der Lieferadresse übereinstimmt, würde ich eine Kopie mitschicken und in diesem Fall auch selber mit Strafanzeige und rechtlichen Schritten drohen.

lg
Hannes

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Sa 17. Apr 2010, 18:36
von Marek
Ich würde besser auch die Kommunikation zwischen Dir und dem Käufer ausdrucken. Zudem noch den Beleg des Geldeingang auf Dein Konto.
Welche Name steht denn unter dem Schreiben der Berliner Bank?

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Sa 17. Apr 2010, 19:04
von schmugglerparadis
Hast du den Käufer schon kontaktiert?

Ein Strafverfahren wegen 180 Euro ist schon ziemlich gewagt, würde ich sagen.
Außerdem bis du ja deinen Verpflichtungen laut Kaufvertrag nachgekommen. Wie soll da denn die Anklage lauten, wenn für dich nicht erkannbar war, das die Überweisung "unrechtmäßig" ist?

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Sa 17. Apr 2010, 19:14
von Jawa61274
Absolut sprachlos das ist so eine frechheit. :angry5: :angry4: :angry5:

Ich würde mich als erstes anfang der Woche bei der Bank melden von wo die überweisung kommt ,und dann würde ich versuchen ein gespräch mit dem Fillialleiter zu bekommen und die sache nochmal schilder um zu sehen ob das schreiben wirklich von der Bank kommt .
Ich wünsche dir viel glück .
Und auf jeden fall ebay persönlich anrufen und die sache schildern bloß keine mails senden zu ebay das sie sich nicht so darum kümmern wie man es gerne hätte ist ja bekannt.
Hoffe du hältst uns auf dem laufenden.

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: So 18. Apr 2010, 00:35
von captain-harlock
Vor allem, sollte die Überweisung tatsächlich ein Betrugsfall sein, dann schuldet der tatsächliche Käufer Dir doch immer noch das Geld!!!!

Kann verstehen, dass Du sauer bist, mir vermiest es auch immer alles, wenn mein Rechtsempfinden gestört wird.

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: So 18. Apr 2010, 01:20
von Ronking
kann mir kaum vorstellen, dass du da probleme bekommen wirst. wie die kollegen schon richtig bemerkt haben, solltest du den sachverhalt direkt vor ort (in der bank) ansprechen. gemäß dem fall, dass sich die vorwürfe gegen dich erhärten, würde ich keinesfalls zurückstecken. rechtschutzversicherung wäre in diesem fall gold wert. diese tritt ein, wenn du nicht vorsätzlich eine straftat begangen hast. das hast du ja augenscheinlich nicht, somit wäre auch eine etwaige verhandlung finanziell in trockenen tüchern...

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: So 18. Apr 2010, 09:08
von Lafos
1. Der Wortlaut dieses Schreibens einer dt. Großbank verwundert ein wenig. Scan mir mal bitte das Schreiben ein. Die Bank möge Dir zunächst einmal nachweisen, dass der Betrag tatsächlich durch einen gefälschten Überweisungsträger ausgeführt wurde.

2. Sollte es zutreffend sein, dass die Überweisung durch einen gefälschten Überweisungsträger erfolgte, hat die Bank/ bzw. der Kunde tatsächlich Dir gegenüber einen Anspruch auf Erstattung des Betrages.

3. Du solltest unverzüglich Strafanzeige erstatten. Über diese Ermittlungen, sollte der tatsächliche Käufer zu ermitteln sein. Nur so kannst Du zivilrechtlich den Kaufpreis einfordern. Parallel Mitteilung an eBay.

Ronking hat geschrieben:rechtschutzversicherung wäre in diesem fall gold wert. diese tritt ein, wenn du nicht vorsätzlich eine straftat begangen hast. das hast du ja augenscheinlich nicht, somit wäre auch eine etwaige verhandlung finanziell in trockenen tüchern...
Es gibt derzeit keine Vorwürfe (strafrechtliche Art) gegen David. Es handelt sich hier allenfalls um ein zivilrechtliches und kein strafrechtliches Problem.

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: So 18. Apr 2010, 10:40
von Marek
Auf jeden Fall solltest Du Dich an einem Anwalt wenden. Die können Dir eingentlich am besten helfen.

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: So 18. Apr 2010, 11:17
von bazx
normalerweise kann dir doch keiner was. es ist doch auch offiziell über ebay gelaufen.
also nachweisbar das der käufer schei... gebaut hat.
hätte ich das ding lieber gekauft, mann mann.
drück dir die daumen.

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: So 18. Apr 2010, 11:32
von Horst-Wan-Kenobi
So ein Mist...bin mal gespannt wie das weiter geht. Hoffe es geht gut für Dich aus.

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: So 18. Apr 2010, 21:22
von Blue_Harvest
War den jetzt der Käufer des Artikels und der Kontoinhaber 2 verschiedene Personen???

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: So 18. Apr 2010, 22:38
von AlrikFassbauer
Es gab vor ca. 1-3 Jahren so eine Masche, daß es E-Mail auf Englisch gab, in denen Geld eingefordert wurde ... Von wegen, angeblich sei bei Ebay die gekaufte Ware nicht bezahlt worden ...

Ich kann nur vermuten, daß hier jemand so etwas ähnlihes nun auf Deutsch versucht ...

Ich dachte, ich hätte mir mal ein paar von diesen Phishing-Mails aufgehoben, kann jetzt aber keine mehr davon/dazu finden.

Edit : Habe doch noch eine gefunden. Das hieß damals (2004) so :
Question from caca

caca ( 33 )

Positive feedback:

100%

Member since:

Apr-23-98


Location:

United States

Registered on:

http://www.ebay.com


Item: PowerMAc G5(130094590827 )

This message was sent while the listing was active .

caca is a potential buyer .

Wenn ich meinen Punkt empfangen werde? ?!!

Sie ist Punkt noch tätig und ich habe nur Ihnen das Geld Warum geschickt?
Wenn Sie Jetzt nicht Antworten,
werde ich eBay kontaktieren,
und wenn nichts untill tommorow
ich wil gemacht werden wird, geht, zu reglementieren!


Respond to this question

Responses in My Messages will not include your email address.
 

Thank you,
eBay
Die E-Mail sah damals vom Layout exakt wie eine von Ebay aus - zum Teil verlinken solche Phischer tatsächlich auf reale Seiten-Elemente (Graphiken, Rahmen usw.) von den Seiten wie Ebay direkt ...

Dumm nur, daß ich damals gar nicht in Ebay aktiv war ...

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Mo 19. Apr 2010, 11:08
von Sandtrooper-5
Banken verschicken aber keine Mails in denen sowas drin steht!

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Mo 19. Apr 2010, 12:07
von electricdragon
Lafos hat geschrieben:1. Der Wortlaut dieses Schreibens einer dt. Großbank verwundert ein wenig. Scan mir mal bitte das Schreiben ein. Die Bank möge Dir zunächst einmal nachweisen, dass der Betrag tatsächlich durch einen gefälschten Überweisungsträger ausgeführt wurde.

2. Sollte es zutreffend sein, dass die Überweisung durch einen gefälschten Überweisungsträger erfolgte, hat die Bank/ bzw. der Kunde tatsächlich Dir gegenüber einen Anspruch auf Erstattung des Betrages.

3. Du solltest unverzüglich Strafanzeige erstatten. Über diese Ermittlungen, sollte der tatsächliche Käufer zu ermitteln sein. Nur so kannst Du zivilrechtlich den Kaufpreis einfordern. Parallel Mitteilung an eBay.


@Lafos: Danke erstmal für die Ratschläge, ich werde sie beherzigen.
Ich scan das Schreiben ein, der Kundenservice am Telefon meint allerdings schon das Aktenzeichen wäre die Betrugsabteilung der Berliner VOBA,
ansonsten können sie mir nicht weiterhelfen, ich soll per Post weiterverfahren, ganz toll.

Bei Ebay kann ich nichtmal einen Betrugsfall melden, da die Frist abgelaufen ist.

Bleibt der Gang zur Polizei, wo man mir sagen wird, das die auch nix machen können, wenn kein Wunder geschieht.
Ich gehe gleich los, wenn ich mich etwas abgeregt habe.
Die 190 Euro habe ich schon abgeschrieben aber ich würde gerade irgendwie wahnsinnig gerne was kaputt machen,
am liebsten diesen Berliner Betrüger... ;-)

Der Name in der Bankverbindung und die Adresse des Käufers weichen natürlich voneinander ab.

@Alrik: auf sowas würde ja nichtmal meine Mutti reinfallen :D

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Mo 19. Apr 2010, 13:07
von Lafos
electricdragon hat geschrieben:
Bleibt der Gang zur Polizei, wo man mir sagen wird, das die auch nix machen können, wenn kein Wunder geschieht.
Unbedingt Strafanzeige stellen, der Polizei/ StA alles ausdrucken und den Sachverhalt am besten mit eigenen Worten chronologisch schildern.

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Mo 19. Apr 2010, 15:08
von electricdragon
So, wieder zurück von der Davidwache. :drunken:
Netter Beamter, hat den Vorgang aufgenommen und leitet die Sache ans LKA weiter.
Ausgedruckt habe ich ihm die Adresse des Käufers, die Bankverbundung des Überweisenden,
eine Email von icealien09, die Ebay-Bieterliste, meine Verkäuferdaten und meinen Kontoauszug
von diesem Tag.
Jetzt kann ich noch den Vorgang der Betrugsstelle der Berliner VoBa und Ebay faxen,
obwohl diese beiden Stellen ja nichts für mich tun wollen bzw. müssen.

Bei Ebay ist der Vertrag ausgelaufen, da die Frist zum Klären eines Problems abgelaufen ist.
Da habe ich Nichts zu erwarten, haben sie ja auch sauber eingerichtet mit den kurzen Fristen.
Man sollte sich gut überlegen, ob man bei Ebay noch teure Sachen verkauft, wenn solche Maschen so einfach sind!

Bei der Betrugsstelle der Berliner VoBa besteht ja nur Interesse daran, das ich pünktlich das Geld zahle.
Ich hätte halt gerne, das der geschädigte Kunde der Berliner Voba auch Strafanzeige stellt aber dem ist
wohl egal wer sein Geld zurückzahlt...
Werde denen auf jeden Fall einen Brief schreiben, in dem ich meine Seite des Vorgangs schildere.

Wie kann ich denn vom Kundenservice der Berliner VoBa (nette Mädels ohne Entscheidungsgewalt und
richtige Ahnung) herauskriegen, ob der Kunde Strafanzeige gestellt hat oder den Beweis einfordern, das
der Überweisungsträger gefälscht wurde? :scratch:

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Mo 19. Apr 2010, 15:47
von AlrikFassbauer
Sei froh, daß übrigens das neue Gesetz gilt: Bis vor Kurzem konnte man auch zur Begleichung von Schulden Pfänden lassen - und das Üble daran war: Man mußte gar nicht mal beweisen, daß der gepfänderte überhaupt Schulden bei dem Pfänder hatte !

Gerüchteweise wurde das also auch ausgenutzt, um Leuten "mal eins auswischen zu woln".

Dein "Gegner" kann also nicht ohne Weiteres bei dir etwas Pfänden lassen: Dazu muß er erst einmal beweisen, daß du überhaupt Schulden bei ihm hast ...

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Mo 19. Apr 2010, 17:05
von Lafos
AlrikFassbauer hat geschrieben:Sei froh, daß übrigens das neue Gesetz gilt: Bis vor Kurzem konnte man auch zur Begleichung von Schulden Pfänden lassen - und das Üble daran war: Man mußte gar nicht mal beweisen, daß der gepfänderte überhaupt Schulden bei dem Pfänder hatte !

Gerüchteweise wurde das also auch ausgenutzt, um Leuten "mal eins auswischen zu woln".

Dein "Gegner" kann also nicht ohne Weiteres bei dir etwas Pfänden lassen: Dazu muß er erst einmal beweisen, daß du überhaupt Schulden bei ihm hast ...
In Deutschland kann man grds. nur (d.h. ausschließlich) mit einem Titel pfänden. Davon ist die VoBa noch meilenweit entfernt.

Die VoBa ist verpflichtet Dir gegenüber nachzuweisen, dass der angewiesene Betrag tatsächlich nicht von dem Kunden der VoBa beauftragt wurde.

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Mo 19. Apr 2010, 18:05
von very-crazy-auction
Ok, bin zwar zum umfallen müde, aber habe etwas geschaut.

Also, es gibt auch das Szenario des Dreieck Betrugs das es immer wieder bei Epay gibt.
Käufer A ersteigert und ist mit Kontoinhaber B befreundet.
A ersteigert und macht mit wissen von B die getürkte Überweisung.
Inhaber B moniert bei seiner Bank - Kohle kommt retour und man hat was man wollte.
(Wobei ich seltsam finde das kein Unterschriftenabgleich stattfand ...oder?)

Ich habe mir die Bewertung von deinem Käufer angeschaut. Er hat eine bekommen, den Verkäufer
der Mazda Anhängerkupplung kannst Du anschreiben über Fragen an den Verkäufer.

Dann schilder deinen Fall und frag ob er ein ähnliches Problem hat mit dem icealien09 - vormals icealien007.

Dann hat dein Käufer 2 Bewertungen an jemanden abgegeben ( an: ichhassepp ).
Der widerum hatte einige Deals mit Leuten aus diesem Forum (Battletank und elektrolurchie z.B. sind aber sicher weitere dabei
Kann man über die Bewertungen abrufen)
Frag einfach ob jemand dazu noch die EOA Mails von Ebay hat oder PayPal Mails wegen dem Namen & Adresse zum abgleichen.

icealien09 bekam übrigens keine Bewertungen zurück - war 2 x im Jahr 2009
Und er änderte seinen Namen erst am 31.März

Eine Kleinigkeit fiel mir auf, aber das muss GARNIX sagen und könnte Zufall sein.
Die Bewertungen die beide abgaben, haben immer 3 Ausrufezeichen.

Vieleicht kannst was mit anfangen...

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Mo 19. Apr 2010, 18:54
von snowtrooper1979
Echt erschreckend was für Verbrecher da im Net Unterwegs sind .
Ich hatte diese Jahr selbst einen phishing Angriff den sog.
man in Browser Attack (sagte die Kripo) und mein Bankkonto wurde komplett leergeräumt und an einem Sonntag ins Ausland Überwiesen .. war echt übel hatte aber glück durch das sofortige Informieren der Bank und bei der Polizei bekamm ich mein Geld nach 8 Tagen wieder zurück aus Halifax....Egal zum Thema
Ich bin auch fast sicher das der Typ hier auch im Forum liest ???
Er sammelt ja anscheinend Vintage Figs. :shock:

Gruss

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Mo 19. Apr 2010, 19:10
von schmugglerparadis
Ich würde keinen Cent zurücküberweisen, bis die den "angeblichen" Betrug zweifelsfrei nachweisen können.

Außerdem hat die Bank ja auch ihre Sorgfaltspflicht verletzt, weil Sie die angeblich gefälschte Überweisung nicht als solche erkennen konnte und somit die Unterschrift im ersten Anlauf akzeptiert hat. Mich würde mal interessieren, warum sie jetzt plötzlich die Fälschung erkennen kann.

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Mo 19. Apr 2010, 19:35
von snowtrooper1979
noch was Vergessen

In meinen Fall hätte bei einem Verlust des Geldes die Bank den enstandenen Schaden in voller Summe übernommen.


Gruss

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Mo 19. Apr 2010, 19:43
von AlrikFassbauer
very-crazy-auction hat geschrieben:Ok, bin zwar zum umfallen müde, aber habe etwas geschaut.

Also, es gibt auch das Szenario des Dreieck Betrugs das es immer wieder bei Epay gibt.
Klingt stimmig.

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Di 20. Apr 2010, 12:52
von electricdragon
very-crazy-auction hat geschrieben:Ok, bin zwar zum umfallen müde, aber habe etwas geschaut.

Also, es gibt auch das Szenario des Dreieck Betrugs das es immer wieder bei Epay gibt.
Käufer A ersteigert und ist mit Kontoinhaber B befreundet.
A ersteigert und macht mit wissen von B die getürkte Überweisung.
Inhaber B moniert bei seiner Bank - Kohle kommt retour und man hat was man wollte.
(Wobei ich seltsam finde das kein Unterschriftenabgleich stattfand ...oder?)

Ich habe mir die Bewertung von deinem Käufer angeschaut. Er hat eine bekommen, den Verkäufer
der Mazda Anhängerkupplung kannst Du anschreiben über Fragen an den Verkäufer.

Dann schilder deinen Fall und frag ob er ein ähnliches Problem hat mit dem icealien09 - vormals icealien007.

Dann hat dein Käufer 2 Bewertungen an jemanden abgegeben ( an: ichhassepp ).
Der widerum hatte einige Deals mit Leuten aus diesem Forum (Battletank und elektrolurchie z.B. sind aber sicher weitere dabei
Kann man über die Bewertungen abrufen)
Frag einfach ob jemand dazu noch die EOA Mails von Ebay hat oder PayPal Mails wegen dem Namen & Adresse zum abgleichen.

icealien09 bekam übrigens keine Bewertungen zurück - war 2 x im Jahr 2009
Und er änderte seinen Namen erst am 31.März

Eine Kleinigkeit fiel mir auf, aber das muss GARNIX sagen und könnte Zufall sein.
Die Bewertungen die beide abgaben, haben immer 3 Ausrufezeichen.

Vieleicht kannst was mit anfangen...


WOW! Danke, auf den Dreh bin ich noch garnicht gekommen. :notworthy:
Ob ein Unterschriftenabgleich gemacht wurde, werde ich eventuell nach meinem Brief an die VoBa erfahren.
Toll, das Du Dir die Mühe gemacht hast und auch noch die ehemaligen Handelspartner durchgesehen hast.
Ich forsche weiter nach, das waren gute Anhhaltspunkte!
Lafos hat geschrieben:Die VoBa ist verpflichtet Dir gegenüber nachzuweisen, dass der angewiesene Betrag tatsächlich nicht von dem Kunden der VoBa beauftragt wurde.


Auch Dir nochmal vielen Dank für die Hilfe und die Ratschläge!! :notworthy:
Den entsprechenden Brief werde ich heute aufsetzen und abschicken.

Halte Euch hier auf dem Laufenden. :!:

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Di 20. Apr 2010, 13:11
von Eukalyptus
Ich drück dir die Daumen.

Mal ganz nebenbei: Ich würde den Käufer auch glatt mal anzeigen wegen Betruges. Wenn ers nicht gewesen ist, dürften die Ermittlungen zum 'Richtigen' führen.

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Di 20. Apr 2010, 13:21
von electricdragon
Danke Dir.

Kann man überhaupt Anzeige gegen den Käufer erstatten ?
Ich dachte es läuft jetzt gegen "Unbekannt"... :scratch:

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Di 20. Apr 2010, 13:28
von electricdragon
Der Käufer hat sich jetzt gemeldet, nun wirds interessant:
Hallo electricdragon80.000volt,

Guten Tag,

ich habe erst jetzt Ihre beiden emails gelesen.
Können Sie mir bitte noch mal erklären was bei Ihnen vorgefallen ist.
Ich verstehe es nicht ganz? Das ist ja mein Mitgliedskonto.
Ich verstehe nicht wieso jemand einen überweisungsschein fälschen sollte.
Und gegen wen haben Sie genau strafanzeige gestellt?
Entschuldigen Sie das ich so doof frage nur wurde ich jetzt plötzlich überrascht!

Mit freundlichen Grüßen

- icealien09


Klingt für mich so, als würde er gemeinsame Sache mit dem anderen machen, an den ich die Figur geschickt habe.
Er hat die Mail zum ersten Mal mit seinem Namen unterschrieben, nicht mit icealien09.
Interessant die Aufzählung "zwei Emails", also wird er wohl behaupten sein "Null-Bewertungs" Account wäre gehackt worden, pfff.
Und jetzt wird er ganz "plötzlich überrascht": das liegt in der Natur der Überraschung... das sie plötzlich auftaucht. :la:
Sich dumm stellen geht halt nur, wenn man schlau ist. :roll:
Ausserdem: WER zum Teufel soll denn die gefälschte Überweisung beklagt haben, wenn nicht er selber?

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Di 20. Apr 2010, 13:59
von Eukalyptus
Zeig den Käufer an, denn durch ihn bist du ja erst in den Schlamassel gekommen. Allerdings dürfte dir die Polizei auch mehr dazu erzählen können. Da hätte ich jetzt keine Skrupel. Im schlimmsten Fall wird das Verfahren eingestellt, im Idealfall der Schuldige gefunden.

Selbst wenn der Account gehackt wurde, dann darf die Unterschrift auf dem Überweisungsträger (liegen die heutzutage noch aus?) ja nichtmal annähernd sich mit dem Original ähneln und vor allem ist die Lieferadresse dann eine andere als vorher! D.h. wenn sie sich ähneln -> Betrug, wenn nicht -> evtl. doch gehackt und dann def. Verschulden der Bank, dies nicht eher bemerkt zu haben.

Da würde ich kein Blatt vor den Mund nehmen (aber erstmal höflich, ist klar), und wenn sie dir mit Strafverfahren drohen, dann geh zum Anwalt, der wird da auch mehr zu wissen.

Re: Ebay - Betrug durch Käufer: muss ich den Schaden erstatt

Verfasst: Di 20. Apr 2010, 20:41
von electricdragon
Hallo,

Brief an die Voba ist raus, per Einschreiben. :obacht:
Dank Mithilfe von Forenmitgliedern konnte ich inzwischen auch die Adressen des Sellers,
den mein Käufer bewertet hat und der interessanterweise auch aus Berlin kommt, vergleichen.
Ergebnis leider negativ... scheint zumindest nicht die selbe Person zu sein. :(
War trotzdem eine sehr scharfe Beobachtung, Respekt an very-crazy-auction, vielleicht sind es auch Bekannte.

Als nächstes versuche ich mein Glück dann mal bei dem Verkäufer der Anhängerkupplung...

Meint Ihr es lohnt sich, ins Ebay-Forum zu gehen und mein Problem dort zu schildern?
Wahrscheinlich eine blöde Frage, schaden kann es sicher nicht. :mrgreen:

:love4: Mir gehts auf jeden Fall schon besser, alleine durch die zahlreichen hifsbereiten Menschen hier.
Auf dieses Forum und seine Leute ist Verlass! Das ist mehr wert als Geld. :love10: