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Verfasst: Mi 9. Aug 2006, 13:45
von AlrikFassbauer
Meine Vermutung ist, daß die Beschreibung, die der Zell gegenüber den Lucasfilm-Anwalt abgegeben hat, DERART ungenau war, daß sie (die Anwälte) den Sandcrawler entweder als Fälschung (Bootleg) angesehen haben, oder als schlichtweg nachgemacht.

Vielleicht liegt auch schlichtweg eine Verwechselung moderner Sandcrawler mit vintage Sandcrawlerr vor ?

Und warum dann ist der Vintage Sandcrawler auf Vintage Katalogen (ich habe irgendwo noch so einen aus der allerersten Zeit) mit draiufgedruckt, wenn er angeblich nie hier verkauft werden sollte ? Und der Katalog (so ein falt-blättchen, ich glaube, toys R gus hat sogar einen Scan von sowas) ist sogar in Deutsch !

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 10:28
von krypteia39
Hallo Alrik,
nein da liegt keine Verwechslung vor, die wissen schon das es
sich um einen vintage crawler handelt.

@lafos
Bist du dir sicher das es da keine neg. Konssequenzen gibt,
wenn ich Widerspruch einlege?

Grüsse

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 10:36
von Durchde
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung
kannst du es ja mal versuchen, was soll schon passieren?
Weg ist er eh erst einmal...

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 10:39
von krypteia39
Hallo Durchde,
nein habe ich nicht, da ist ja das Problem.
Nicht das ich da Widerspruch einleg und das geht vor Gericht,
dann kann das verflucht teuer werden (wenn ich verliere), denke ich zumindest.
Grüsse

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 10:42
von Durchde
Dann würde ich die finger davon lassen...

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 10:48
von Lafos
krypteia39 hat geschrieben:Hallo Durchde,
nein habe ich nicht, da ist ja das Problem.
Nicht das ich da Widerspruch einleg und das geht vor Gericht,
dann kann das verflucht teuer werden (wenn ich verliere), denke ich zumindest.
Grüsse
Also krypteia39 ich hatte ja bereits mehrfach Stellung zu Deinem Problem genommen. Um das nochmal klarzustellen. Durch den von Dir eingelegten Widerspruch kann es nicht automatisch zu einem Gerichtsverfahren kommen. Ich bin selber Jurist und kann Dir nur raten, Dich nochmal mit Deinem Anwalt zusammenzusetzen. Ich kann nach wie vor nicht nachvollziehen, aus welchem Grund der Streitwert nicht nach dem Wert der Ware berechnet werden soll !? Der Streitwert berechnet sich grds. nach dem Wert des streitgegenständlichen Gegenstandes. Warum sollte in Deinem Fall der Wert der Marke "Star Wars" herangezogen werden ? Es liegt eindeutig KEINE Markenrechts/ Urheberrechtsverletzung vor.

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 11:02
von krypteia39
Hallo Lafos,
warum da steht, das der "Wert der Bezeichnung Star Wars"
angesetzt wird kann ich mir auch nicht erklären.
Genau aus dem Grund zögere ich ja auch mit dem Widerspruch,
da ich nicht möchte, das es plötzlich heisst es geht um 10.000 E
und ab zum Landgericht.

Der Mensch beim Zoll, den ich gard mal wieder ausgehorcht hatte, sagt
das nach meinen Widerspruch zunächst die Anwälte von Lucas(sind aus München, alles Dr. einer heisst Harmann oder so ähnlich) sich überlegen müssen, ob sie weiter machen wollen.

Wenn die dann bei ihrer Forderung bleiben, wird es wohl zum Gericht gehen oder
wie ist dann der weitere Verlauf?
Gruss

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 11:50
von Lafos
krypteia39 hat geschrieben:Hallo Lafos,
warum da steht, das der "Wert der Bezeichnung Star Wars"
angesetzt wird kann ich mir auch nicht erklären.
Genau aus dem Grund zögere ich ja auch mit dem Widerspruch,
da ich nicht möchte, das es plötzlich heisst es geht um 10.000 E
und ab zum Landgericht.

Der Mensch beim Zoll, den ich gard mal wieder ausgehorcht hatte, sagt
das nach meinen Widerspruch zunächst die Anwälte von Lucas(sind aus München, alles Dr. einer heisst Harmann oder so ähnlich) sich überlegen müssen, ob sie weiter machen wollen.

Wenn die dann bei ihrer Forderung bleiben, wird es wohl zum Gericht gehen oder
wie ist dann der weitere Verlauf?
Gruss
Man muss zwei Sachen auseinander halten.

Die Einfuhr der Ware beurteilt sich nach Öffentlichem Recht. D.h. verstößt der Import der Ware gegen Einfuhrbestimmungen ?
Legst Du Widerspruch ein, wird über Deinen Widerspruch entschieden. Es kommt nicht automatisch zu einem gerichtlichen Verfahren.
Ich frage mich, was man Dir überhaupt vorwirft ? Gegen welche Einfuhrbestimmung soll der Import alten Spielzeuges verstoßen, dass offiziell lizensiert ist !? Jedenfalls haben die Lucasfilm Anwälte im Bereich des Öff. Rechts nur die Funktion evtl. zu bestätigen, ob ein Markenrechtsverstoß vorliegt oder nicht. Aber wie gesagt, der liegt offensichtlich nicht vor.
Das Problem wird sein, dass diese Juristen, auch wenn sie LFL vertreten, nur begrenzt Ahnung von 30 Jahre altem Spielzeug haben. Aus diesem Grunde wäre es dringend notwendig zu erfahren, WAS man Dir vorwirft.
Gibt es Schriftverkehr zw. der Zollbehörde und Dir ?

Die andere Sache ist der zivilrechtliche Bereich. Hättest Du beispielsweise Spielzeug importiert, dass gegen Markenrecht vom LFL verstößt, könnten die Anwälte zivilrechtlich gegen Dich vorgehen. D.h. Zerstörung der Ware, evtl. Schadensersatz und Unterlassungserklärung für die Zukunft.

Es wäre hilfreich, wenn Du den sachbearbeitenden Rechtsanwalt ausfindig machen könntest. Würde Dir dann helfen, diesem (und der Behörde) mal den Sachverhalt darzustellen.

Aus Beweiszwecken kann ich Dir nur raten, möglichst alles schriftlich zu machen, damit Du nachher etws in der Hand hast. Erzählen können die Zollbeamten viel ...

Hast Du mal etwas schriftliches von Deinem Anwalt bekommen ? Hast Du dem ggü. schon eine Rechnung erhalten ?

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 11:55
von tom
Aus Beweiszwecken kann ich Dir nur raten, möglichst alles schriftlich zu machen, damit Du nachher etws in der Hand hast. Erzählen können die Zollbeamten viel ...
kann ich nur zustimmen. das Allerwichtigste sogar. im nachhinein irgendetwas beweisen aufgrund von telefonischen oder persönlichen aussagen wird sehr schwer bzw. fast unmöglich.

weil der/diejenige wird immer behaupten, dass sie dies so nicht gesagt haben. alles schriftlich machen und immer den eingang bestätigen lassen, wenn kein einschreiben mit rückschein.

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 11:57
von Lafos
tom hat geschrieben: weil der/diejenige wird immer behaupten, dass sie dies so nicht gesagt haben. alles schriftlich machen und immer den eingang bestätigen lassen, wenn kein einschreiben mit rückschein.
Einschreiben Rückschein beweist leider nix bzw. nichts Verwertbares.

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 12:08
von krypteia39
Also der Verstoss laut Schreiben vom Zoll
ist ein Verstoß gegen das Markengesetz,
da ich etwas nach D. importiert habe, was nicht für den
Markt bestimmt gewesen ist §146 Markenschutzgesetz. Nennt sich in dem Fall Grauimport, gibt aber auch noch Parallelimport!?
So sieht es zumindest der Zoll und auch die Anwälte von Lucas.
Ob es sich dabei um Gebrauchtware handelt scheint hierbei wohl keinen
Unterschied zu machen.
An Schriftverkehr gibt es momentan nur den Hinweis,
das ich um meinen Einspruch weiter zu verfolgen entweder
a) Widerspruch einlegen
b) gerichtliche Überprüfung des Sachverhalts
Ich muss eine der beiden Möglichkeiten schriftlich bestätigen,
oder die Beschlagnahme erlangt Gültigkeit und das Teil ist weg.

Habe vor Widerspruch einzulegen, aber wie gesagt bin ich mir unsicher,
ob dann zunächst nur öffentliches Recht greift, oder auch gleich zivilrechtlich Konsequenzen auf mich zukommen.

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 12:25
von Lafos
krypteia39 hat geschrieben:Also der Verstoss laut Schreiben vom Zoll
ist ein Verstoß gegen das Markengesetz,
da ich etwas nach D. importiert habe, was nicht für den
Markt bestimmt gewesen ist §146 Markenschutzgesetz. Nennt sich in dem Fall Grauimport, gibt aber auch noch Parallelimport!?
So sieht es zumindest der Zoll und auch die Anwälte von Lucas.
Ob es sich dabei um Gebrauchtware handelt scheint hierbei wohl keinen
Unterschied zu machen.
An Schriftverkehr gibt es momentan nur den Hinweis,
das ich um meinen Einspruch weiter zu verfolgen entweder
a) Widerspruch einlegen
b) gerichtliche Überprüfung des Sachverhalts
Ich muss eine der beiden Möglichkeiten schriftlich bestätigen,
oder die Beschlagnahme erlangt Gültigkeit und das Teil ist weg.

Habe vor Widerspruch einzulegen, aber wie gesagt bin ich mir unsicher,
ob dann zunächst nur öffentliches Recht greift, oder auch gleich zivilrechtlich Konsequenzen auf mich zukommen.
§ 146

Beschlagnahme bei der Verletzung von Kennzeichenrechten

(1) Waren, die widerrechtlich mit einer nach diesem Gesetz geschützten Marke oder geschäftlichen Bezeichnung versehen sind, unterliegen, soweit nicht die Verordnung (EG) Nr. 3295/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie zum Verbot ihrer Ausfuhr und Wiederausfuhr (ABl. EG Nr. L 341 S. 8) in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden ist, auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung des Rechtsinhabers bei ihrer Einfuhr oder Ausfuhr der Beschlagnahme durch die Zollbehörde, sofern die Rechtsverletzung offensichtlich ist. Dies gilt für den Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie mit den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nur, soweit Kontrollen durch die Zollbehörden stattfinden.


Also in meinen Augen ist die Sache eindeutig. Es liegt keine Verstoß gegen eine geschützte Marke vor.
Also lege Widerspruch ein. Den WS begründest Du damit, dass kein Verstoß gegen eine geschützte Marke vorliegt. Dies untermauerst Du mit Scans und Fots folgender Seiten:

http://www.toysrgus.com/images-toys/fig ... awler.html

http://www.12back.com/vehicles/crawler.php3

Mache darauf aufmerksan, dass Kenner damals offizieller Lizenznehmer war und es weder damals noch heute einen markenrechtlichen Verstoss gegeben hat.

Dieses Schreiben in ähnlicher Form, aber ALLEN Begründungen an den sachbearbeitenden RA von LFL. Dann sollten auch dort mal Lichter aufgehen.

Weiss jemand, ob es auf der offiziellen SW Seite etwas zu Lizenzen (Kenner) gibt oder Bilder der alten Toys (Sandcrawler)

(Muss aus rechtlichen Gründen darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung darstellt.)

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 12:27
von tom
Lafos hat geschrieben:
tom hat geschrieben: weil der/diejenige wird immer behaupten, dass sie dies so nicht gesagt haben. alles schriftlich machen und immer den eingang bestätigen lassen, wenn kein einschreiben mit rückschein.
Einschreiben Rückschein beweist leider nix bzw. nichts Verwertbares.
:?:

Gilt ein bescheid bzw. Brief per Einschreiben mit Rückschein nicht mehr als zugestellt??? Wie soll ich dann beweisen, dass einer mein Schreiben auch bekommen hat, wenn er mir den Eingang des Schreibens nicht bestätigt??

Wie sieht es überhaupt aus mit Fax?? Da habe ich ja eine Bestätigung, dass der Empfänger das Fax erhalten hat.

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 12:44
von Lafos
tom hat geschrieben:
Lafos hat geschrieben:
tom hat geschrieben: weil der/diejenige wird immer behaupten, dass sie dies so nicht gesagt haben. alles schriftlich machen und immer den eingang bestätigen lassen, wenn kein einschreiben mit rückschein.
Einschreiben Rückschein beweist leider nix bzw. nichts Verwertbares.
:?:

Gilt ein bescheid bzw. Brief per Einschreiben mit Rückschein nicht mehr als zugestellt??? Wie soll ich dann beweisen, dass einer mein Schreiben auch bekommen hat, wenn er mir den Eingang des Schreibens nicht bestätigt??

Wie sieht es überhaupt aus mit Fax?? Da habe ich ja eine Bestätigung, dass der Empfänger das Fax erhalten hat.
Einfaches Beispiel:

Ich kaufe Dir Deine Sammlung für 5000 ¤ ab. Wir vereinbaren, dass ich Dir das Geld per Post schicke (Einschreiben/ Rückschein). Was kann ich denn damit beweisen, nur dass der Postbote Dir einen Brief, der an Dich adressiert war, ausgehändigt hat und nicht, ob sich etwas in dem Brief befunden hat. :wink:

Ebenso Fax; der Sendebericht sagt nur aus, dass eine Seite transferiert wurde, aber was ? Kann ja auch ein weisses Blatt Papier gewesen sein. :wink:

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 13:14
von tom
Ebenso Fax; der Sendebericht sagt nur aus, dass eine Seite transferiert wurde, aber was ? Kann ja auch ein weisses Blatt Papier gewesen sein.
stimmt nicht ganz. bei unserem fax im betrieb. wird der sendebericht incl. orginalschreiben ausgedruckt. so dass man einerseits sieht was gefaxt wurde und andererseits das der empfänger bzw. das faxgerät das fax empfangen hat.

gut, natürlich kann jetzt das fax von der reinmachefrau versehentlich in den müll geworfen werden. :lol2:

spass bei seite. es muss doch eine möglichkeit geben, damit ich jemanden beweisen kann, dass er ein schreiben bekommen hat. aus meiner schulzeit weiss ich noch, dass ein bescheid (öffentliches recht) als zugestellt gilt, wenn er als einschreiben mit rückschein versendet wurde. oder war es die postzustellungsurkunde. ist schon so lange her.
:wink:

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 13:30
von Lafos
Bei öffentlichen Becheiden ist das ein wenig anders. Das gibt´s eine sog. Zustellungsfiktion. Und daneben noch Zustellung via Empfangsbekenntnis und Postzustellungsurkunde.

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 13:36
von tom
und wie ist es im privatrecht mit der zustellung????

Verfasst: Di 15. Aug 2006, 13:51
von Lafos
Wie oben gesagt, bringen die Einschreibearten nicht viel, können aber als Anscheinsbeweis dienen und werden deshalb in der Praxis auch benutzt. Legt eine Partei einen Einschreibenachweis vor, wird der Richter tendieren der Partei zu glauben. In der Regel gibt es mit der Zustellung keine Probleme. Am sichersten ist Zustellung per Bote und der Bote hat auch gesehen, was im Brief steht. Bote ist dann im Zweifel vor Gericht Zeuge.
BTW - back to topic

Verfasst: Mo 18. Sep 2006, 08:54
von Lafos
@ krypteia39

Gibt es eigentlich Neuigkeiten in dieser Angelegenheit ?

Verfasst: Di 19. Sep 2006, 07:59
von lordhelmchen67
Hallo,
eine gute Stelle, mich zu outen...hauptberuflich bin ich nämlich Zollbeamter. Kein Witz.

Ich erinnere mich da an eine Begebenheit zu E1-Zeiten, als die Kollegen von der Abfertigung Verfügungen an die Hand bekamen, daß Star Wars - Figuren, die keinen Sprachchip enthalten, vermutlich aus dem Osten stammen und als Fälschungen zu beschlagnahmen/vernichten sind. Ein Freund von mir importierte zu dieser Zeit einen Jawa 20back, den der Zoll mit genau diesem Hinweis auf den fehlenden Sprachchip einbehielt.

Fazit: Ein Abfertigungsbeamter kann sich gar nicht komplett und 100%ig mit allen Marken auskennen. es ist also höchst zweifelhaft, einen Artikel zu beschlagnahmen, nur weil Star Wars draufsteht und man sich nicht sicher ist, ob die Marke verletzt wird.

Import-Schwierigkeiten gibt es natürlich dann, wenn es in Deutschland keinen Lizenznehmer für diese Artikel gibt oder aber der Lizenznehmer ausdrücklich auf die Einfuhr dieses Artikels verzichtet (auch zeitlich befristet). Ein deutscher Händler hatte da vor einiger Zeit ein schönes Erlebnis mit einen größeren Lieferung Figuren aus den USA, die nicht in Deutschland erscheinen sollten bzw. für die dieser Händler keine Import-Genehmigung hatte...

Das Zauberwort beim Privatimport heißt Zollnummer. Ein Spielzeug braucht zum Beispiel ein CE-Zeichen, ein Bausatz nicht usw. Die Einfuhrbestimmungen für Antiquitäten/Sammlerware sind da entsprechend umfangreich.

Also: Vintage Star Wars niemals als Spielzeug einführen, sodern immer als Sammlerware/Antiquitäten.

Zur rechtlichen Würdigung durch LAFOS: Sehr gut, meine Meinung. Erstmal in Widerspruch gehen und ggf. auf ein Experten-Gutachten bzw. eine Materialprüfung beim Zoll bestehen...da haben wir ein eigenes Sachgebiet.

Mit den Anwälten von Lucasfilm ist allerdings nicht gut Kirschen essen. Ich kenne einen Händler, dem wurde unter Androhung einer Konventionalstrafe von mehreren 10 000 ¤ untersagt, Weihnachtsbaumanhänger der US-Firma Hallmark zu verkaufen...

So far
Harald

Verfasst: Di 19. Sep 2006, 08:19
von Blue_Harvest
Wie geil,jetzt haben wir sogar einen Fachmann vom Zoll hier,cool

Verfasst: Di 19. Sep 2006, 08:26
von Jawatechniker
lordhelmchen67 hat geschrieben:...hauptberuflich bin ich nämlich Zollbeamter. Kein Witz ...
Also das Du noch einen "Hauptberuf" hast, habe ich mir schon gedacht, aber auf Zollbeamter wäre ich nicht gekommen :wink:

Ich hoffe Du bist Dir im klaren darüber, was Du Dir mit Deinem "Outing" angetan hast ... jede Zollfrage geht in Zukunft an Dich.

Ralf hat recht, es ist gut einen Fachmann unter uns zu wissen :lol2:

Gruss
Jawatechniker

Verfasst: Di 19. Sep 2006, 08:48
von lordhelmchen67
Nun ja, komme nicht direkt aus der Abfertigung, aber wenn ich helfen kann - gerne.
So far
Harald

Verfasst: Di 19. Sep 2006, 12:11
von Durchde
Danek für den Tipp mit der Vintage Einfuhr!!!
Schön das wir Jemand vom Zoll bei uns haben ;-)

Verfasst: Di 19. Sep 2006, 12:30
von Sidious
Ja, finde ich auch super. Sind ja immer mal wieder Fragen aufgekommen in der letzten Zeit. Und wenn der Harald diese dann teilweise beantworten kann, ist das echt top!

Verfasst: Di 19. Sep 2006, 12:35
von Lafos
Hat irgendjemand nochmal was von Krypteia gehört !? Oder haben sie den jetzt eingebuchtet, weil er den sandcrawler freigepresst hat !?

Verfasst: Di 19. Sep 2006, 13:04
von Imperator
Der ist eher unregelmässig hier...

Verfasst: Do 12. Okt 2006, 14:51
von krypteia39
So ich krieg in doch.
Die Anwälte haben keine Lust gehabt mich weiter zu ärgern,
aber auch keine Begründung geliefert, warum es jetzt doch
geht.
Danke @Lafos für die hilfreichen Tips und Hinweise
Und Grüsse an unseren Zollbeamtem
Währe doch mal interessant, was für Berufsgruppen sich noch hier tummeln!?

Verfasst: Do 12. Okt 2006, 14:55
von esguiso
Glückwunsch!!!!!

Ich will Bilder sehen!!!!! Sobald das teil da ist. vor allem von dem schönen zollklebeband

Verfasst: Do 12. Okt 2006, 15:01
von bonglee23
Wow, Glückwunsch!!! Das freut mich echt zu hören.

Ich hatte ja schon fast damit gerechnet dass die so eiskalt sind und dir das Ding sprichwörtlich vor der Nase einstampfen.
Das war also das Beben das ich neulich gespürt habe, da sind dir tonnenweise Steine vom Herzen gefallen, oder? ;-)