MIB Jawa Sandcrawler lucas und das system und warum und ???

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krypteia39
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MIB Jawa Sandcrawler lucas und das system und warum und ???

Beitrag von krypteia39 »

Hallo,
habe im April einen sandcrawler mit box ersteigert
und wie so manches Mal landete der beim Zoll.
Ich der guten Dame die auktionsnr durchgegeben und
war dran, dass ungeliebte Gespräch zu beenden, sagte sie
"das Teil müsse zum rechtsanwalt von lucas und dann mal sehen"
Ja super sagte ich aus mangel an anderen wegen.
Daraufhin kurz ende april post, von wegen aussetzung der unterlassung
und so weiter.
Naja nun heute dachte ich mal wieder die gute dame anrufen und fragen,
wann ich das teil jetzt endlich bekomme.
Sie sagte ich hätte vor 3 wochen einen Brief gekriegt,
wo dringestanden hätte, das der sandcrawler vernichtet! wird,
weil er nicht für den Verkauf oder (Import oder whatever)
in Deutschland bestimmt gewesen sei.
§146
So und eigentlich ist meine Einspruchsfrist von 2 wochen schon vorbei
und ich hoff mal das teil existiert noch.
Hat jm. Ahnung mir was mit auf den Feldzug zu geben

Grüsse

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mogwai26
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Beitrag von mogwai26 »

vintage?
PS: Sauerei und typisch deutsch

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Blue_Harvest
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Beitrag von Blue_Harvest »

mich würde eigendlich mal interessieren,ob man auch einen Beweis bekommt,das das Toy auch vernichtet wurde
Kann man ja viel erzählen,oder brauchte der Enkel vom Zöllner gerade so was?
Schwarze Schafe gibt es überall,ich will dann auch einen Beweis

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stormtrooper1980
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Beitrag von stormtrooper1980 »

wenn das Teil wirklich vernichtet sein sollte würde ich auf jeden Fall einen Beweis haben wollen
ich weiss ja nicht wie das mit schadensersatz aussieht
wenn das teil VINTAGE ist wäre das sowieso das allerletzte obwohl das bei dem neuen schon schlimm genug ist
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tom
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Beitrag von tom »

die beweispflicht liegt bei der behörde!!!! als alter verwaltungspuppser muss meines wissens in diesem fall ein verwaltungsakt (bescheid, etc) vorliegen!l einspruchsfrist 4 wochen!!!!!!!!!!!

in der regel sollten solche bescheide per empfangsbestätigung, einschreiben per rückschein, etc. zukommen. wird aber in der regel selten gemacht! also rechtsanwalt einschalten (falls rechtsschutzversicherung).

AlrikFassbauer
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Beitrag von AlrikFassbauer »

Ich würde mal gerne diesen Rechtsanwalt persönlich sprechen. Laß dir mal die Adresse geben, und schick sie mir mal zu. Ich will mich mal selber ein bißchen umhören, das interessiert mich jetzt auch.

Und beim Beweiß würde ich ruhig mal aggressiv argumentieren : Ich persönlich würde frei heraus sagen, daß ich einen Photobeweis möchte, daß sich den nicht irgendein Zöllner unter den Nagel reißt.

Nicht du hast ein Problem, sondern sie ! Dreh den Spieß um !

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Lady_Vader
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Beitrag von Lady_Vader »

... und weise darauf hin, dass Du das Schreiben von wegen "Vernichtung" NICHT bekommen hast! (außer wenn Du es nur nicht von der Post abgeholt haben solltest oder so). Vor der Vernichtung muss es einen Bescheid geben (wie Tom schon richtig sagte) und der muss zugestellt sein. Fristen (etwa für Einspruch) laufen erst ab Zustellung!
"Du unterschätzt die dunkle Seite der Macht!"

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ToyTowers
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Beitrag von ToyTowers »

Falls kein Vintage = Paralellimport = kein CE Zeichen/ keine Angaben über die Vertretung in D = kein Warnhinweis in Deutsch = nicht für Deutschen Markt )= Beschlagnahmung + Vernichtung
Schadensersatz = Chance= 0 da man den Artikel gar nich einführen durfte (Grund siehe oben) evtl. drehn die den Spieß sogar um wenn du da selber ärger machst..von wegen Grau/Paralellimport halt..die könn dich da rankriegen von wegen Schadensersatzforderung /Anzeige wegen Steuerhinterziehung usw. :roll:
Beweis für die Vernichtung = brauchen die nicht da das eh Beschlagnahmt wurde..das Schreiben das es vernichtet wird reicht aus (is wie mit Zigarettenschmuggel..verlang ma ein Beweiss das die Kippen wirklich verbrannt wurden und nicht verraucht^^
Adresse vom Anwalt ..könnt ich raussuchen sitzt in München^

Bei Vintage is das allerdings so ne Sache..meist machen die Zöllner das Paket auf gucken rein..ah is ja eh alt..Klappe zu und gut^^
Hatte ma den Fall das ich Bausätze aus USA gekriegt hatte..von AMT-ERTL
die gingen auch nach München da die Firma keine Lizensrechte mehr hat, früher aber hatte..auch erst "Verdacht der Fälschung" ...Anwälte in München wollten sich die Bausätze genau angucken weil sie es selber nich wußten ob die ma ne Lizenz hatten/ob das Orginale waren O_o
Hab die Bausätze damals aber ohne Probleme dann gekriegt (2 Wochen später :( )
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krypteia39
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Beitrag von krypteia39 »

Hallo Leute und danke
für die Zahlreichen Antworten zum Thema.
Also es handelt sich um einen vintage Crawler,
kommen dann die ganzen Punkte hin @toytowers und all?
Werd nächste Woche versuchen, was
rauszufinden, da ist der zuständige Zollmensch wieder da.
grüsse

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Durchde
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Beitrag von Durchde »

Das ist wirklich ganz schön heftig, hinzu kommt das ich den Sandcrawler
suche und mir auch mal einen in den Staaten kaufen wollte.
Dann suche ich in Zukunft doch lieber in europa weiter ;-(

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Jawatechniker
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Beitrag von Jawatechniker »

Da es sich um einen Vintage Sandcrawler handelt kann ich die Argumentation des Anwalts nicht nachvollziehen, schließlich wird das gute Stück seit mindestens 21 Jahren nicht mehr produziert!
Es handelt sich vielmehr um ein "gebrauchtes" Sammlerstück, dass Du für Deine private Sammlung ersteigert hast, nicht war :wink:
Da Du keinen Bescheid über die Vernichtung des Crawlers erhalten hast (was Du allerdings beweisen musst), kannst Du dagegen vorgehen! Versuche den Zöllner einfach die Wahrheit begreiflich zu machen, vieleicht kann man noch etwas retten ...
Die Forderung nach einem Fotobeweis ist wirklich gut :D aber völlig nutzlos. Es handelt sich schließlich um eine Behörde und diese handelt stets rechtens, wird jedenfalls unterstellt ...
Gruss
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Blue_Harvest
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Beitrag von Blue_Harvest »

Also ich frage mich langsam was der ganze Scheiß soll mit:nicht für den Verkauf in Deutschland vorgesehen,wird also vernichtet usw
Wie Doof ist das eigendlich.
Der Sandcrawler ist über 20 Jahre alt,also keine Handelsware sondern Sammlerstück,und der lief noch unter der Firma Kenner,die nicht Hasbro gehörte
Ich frage mich ob Hasbro überhaupt oder Lucasfilm eine rechtliche Handhabe dafür haben
Alle wollen doch die beschissene Globalisierung,und dann wird so ein Theater gemacht
Bin jetzt echt froh das ich nix von Hasbro kaufe sondern nur vintage,die sollen sich ihren Kram wo hinpacken
Ich kann die Sache nicht glauben das dieseToys vernichtet werden,die sollen Beweise schicken und vor allen Bilder,labern kann ich auch das es vernichtet wurde,also soll der Anwalt von Lucas mal Bilder schicken von der Vernichtung,sonst glaube ich hier nur an Betrug und persöhnliche Bereicherung,an sonst nix

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ToyTowers
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Beitrag von ToyTowers »

Da es sich um einen Vintage Sandcrawler handelt kann ich die Argumentation des Anwalts nicht nachvollziehen, schließlich wird das gute Stück seit mindestens 21 Jahren nicht mehr produziert!
Es handelt sich vielmehr um ein "gebrauchtes" Sammlerstück, dass Du für Deine private Sammlung ersteigert hast, nicht war
seh ich genauso is jetz auch das erste mal das ich höre das Vintage Zeugs vernichtet werden soll..
Ich glaub Langsam die haben in der Anwaltskanzlei ein Gebäudekomplex eingerichtet wo sie "Ihre" Star Wars Sammlungen ausstellen und einem Anwalt hat noch der Crawler gefehlt^^
@Blue - Lucasfilm hat da sicherlich ne rechtliche Handhabe..inwieweit HAsbro eine hat mag ich nich zu sagen, aber da die die Firma gekauft haben denk ich ham die auch Rechte^^
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AlrikFassbauer
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Beitrag von AlrikFassbauer »

Jawatechniker hat geschrieben:Da es sich um einen Vintage Sandcrawler handelt kann ich die Argumentation des Anwalts nicht nachvollziehen, schließlich wird das gute Stück seit mindestens 21 Jahren nicht mehr produziert!
Genau das ist es auch, was mir zu schaffen macht. Wie will ein Anwalt etwas beschlagnahmen, das seit Jahrzehnten nicht mehr produziert wird ? Im Grunde müßten sie dann ja auch Spülbürsten beschlagnahmen, wenn sie 20 Jahre alt sind.

esguiso
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Beitrag von esguiso »

Es handelt sich vielmehr um ein "gebrauchtes" Sammlerstück
Mann könnte noch weiter gehen und es als exponat bezeichen. klingt besser
... Ich würd vielleicht auch sagen es ist ein Kunstwerk *grinz

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Path
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Beitrag von Path »

In meine Augen liegt ein klarer Fehler vom Zoll vor, da es Gebrauchtware ist, und dann sogar ziemlich alt. Wäre ich der Betroffene würde ich vor Gericht ziehen und Schadensersatz verlangen!
[url]http://community.webshots.com/user/path_de[/url]

(\_/) Das ist Hase.
(O.o) Kopiere Hase in deine Signatur
(>< ) und hilf ihm so auf seinem Weg zur Weltherrschaft.

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norbertvader
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Beitrag von norbertvader »

Man kann es eigentlich nicht glauben was bei uns so Abgeht. :? Warum werden solche Artikel nicht zurückgeschickt und man bekommt sein Geld wieder ?.
...wenn Gott gewollt hätte das Autos sauber sind, wäre Spüli im Regen...!

DerSchlaefer
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Beitrag von DerSchlaefer »

Leider ist für den Zoll etwas aus Plastik kein Sammlerstük oder Antiquität. In deren Richtlinien ist sowtwas beschreiben.
ICh frage mal meinen netten Zollbeamten meines Vertrauens, warum ein 20 Jahre altes Spielzeug vernichtet wird. Dann müßten ja alle alten US Schlitten vernichtet werden, die waren auch nicht für den europäischen Mark vorgesehen :-).

krypteia39
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Beitrag von krypteia39 »

So heute gab es Post und zwar per Einschreiben Rückschein.
Steht nochmal der senf drin, den ich vom zoll am Telefon auch gehört hatte.
Also jetzt ist die Beschlagnahme von 2wochen (hatte am 19.5 angefangen, wo ich ja angeblich auch informiert gewesen sein soll) beendet und
nun ist das Teil zur Vernichtung freigegeben.

Jetzt muss ich bei Gericht Einspruch einlegen und dann
mal sehen, ob da noch was zu retten ist.


Diesen Anwalt oder besser diese Anwaltshorde habe ich auch schon angerufen,
aber ausser zwei medium nette sekretariatsdamen, war da keiner für mich zuständig
und auf den versprochenen Rückruf warte ich noch immer.

Ja Norbert ich habe mich auch gefragt, warum kann ich es nicht einfach zurücksenden?
Aber mit Logik brauch man denen nicht kommen, für die bedeuten ja auch Transportkosten einen Mehrwert den es zu versteurn gilt.

Grüsse

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norbertvader
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Beitrag von norbertvader »

Warscheinlich haben die sich auf den Sandcrawler eingestellt und wollen so die Preise noch höcher treiben. :twisted:
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ToyTowers
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Beitrag von ToyTowers »

Weswegen die nich zurückschicken hat 2 Gründe:
1. Zur Abschreckung, weil sonst ja jeder sich was schicken lässt und mit der Hoffnung es geht am Zoll vorbei..kann ja nix passieren wenn sie es zurückschicken^^
2. De Kosten..Wer übernimmt die Kosten für die Rücksendung..der Zoll..sonst keiner..
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Probot
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Beitrag von Probot »

Hallo Gregor,


Pappnasen kann ich dazu nur sagen. Du erinerst Dich? Als ich das allererste mal in den Staaten was bestellt hatte (Vintage Rancor und Tie Interceptor in Sealed Boxen) hatte ich denselben Scheiß :? Die haben den Rotz einbehalten wegen verdacht auf Markenrechtsverletzungen und zu dem besagten Anwalt geschickt, ich bin damals fast geplatzt innerlich (hatte Dich noch von vor dem Zollgebäude angerufen)
2 Wochen später bekam ich Gottseidank bescheid das ich die Sachen abholen kann und sie nicht geschreddert werden :roll:
Ich kann nur sagen wenn irgend geht alle Rechtsmittel ausnutzen- eigentlich MUST Du da Recht bekommen. Letzten Endes ist es nicht mehr als gebrauchtes Spielzeug an dem Lucasfilm schon vor 20 Jahren sein Geld verdient hat.
Ich drück die Daumen!

Carsten
Hey Al, schaltest Du mal den Strom ein?
Ich glaube nicht Tim..

krypteia39
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Beitrag von krypteia39 »

So habe jetzt Einspruch eingelegt
und daraufhin vom Zoll erneut Post bekommen,
dass ich nun zwei Möglichkeiten habe weiter zu machen.
1. Widerspruch gegen das ganze,
dann ist aber Streitwert nicht der Wert der Ware sondern
der Wert der Bezeichnung STAR Wars (ja genau die sind so weit weg)
2.gerichtliche Überprüfung der angegebenen Paragraphen

Dachte zunächst klar Widerspruch und gut, aber mein Rechtsanwalt sagte ich solle
mir das lieber überlegen, da der Schuss nach hinten losgehen kann.
Die 2. Möglichkeit wird vermutlich wenig bringen, da rein von den
Paragraphen betrachtet wohl nicht viel zu ändern ist,
da das Teil numal für us produziert war.

Statement vom Anwalt, ich soll den lucasanwälten schreiben, dass
ich das nicht nachvollziehen kann und sammler bin und genau das Teil
mir noch fehlt etc. (was ja auch richtig ist, glaube aber nicht das die das was kümmert oder wie seht ihr das)

Naja habe zunächst nochmal bei deren Anwälten angerufen und bin wieder vom Sekretariat
vertröstet wurden und mir wurde wieder ein Rückruf versprochen, was natürlich nicht passiert ist.

Hab jetzt erstmal abgewartet und siehe da nächster Brief vom Zoll.
Ich hab jetzt bis 8.9 Zeit mich für eine der Optionen zu entscheiden sonst geht der crawler in die Presse.

Wieder mal meine Frage an euch, ob Ihr noch Tips und Anregungen habt,
wie ich das Teil doch noch bekommen kann.

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tom
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Beitrag von tom »

würde vieleicht nochmal versuchen dem anwalt per fax einen netten brief zukommen zu lassen. (ja kriech den mal in den hintern).

erkläre nochmal deine situation bzw. schreibe dem doch, dass du hasbro ja auch mit deinen einkäufen in deutschland unterstützt, etc.

ich habe aber wenig hoffnung, dass da was passiert. ist denen jetzt viel zu viel aufwand nochmal alles rückgängig zu machen. :cry:

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Jawatechniker
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Beitrag von Jawatechniker »

krypteia39 hat geschrieben:Statement vom Anwalt, ich soll den lucasanwälten schreiben, dass
ich das nicht nachvollziehen kann und sammler bin und genau das Teil
mir noch fehlt etc. (was ja auch richtig ist, glaube aber nicht das die das was kümmert oder wie seht ihr das)
Also wenn Dir Dein Anwalt von einem Widerspruch abrät, dann würde ich diese Option auf jeden Fall nutzen!
Schreib einen richtig langen Brief in dem Du nochmals darauf hinweist das die Produktion in den USA schon lange ausgelaufen ist, Du ein großer SW Fan und Sammler bist und Dir genau noch dieses gute Stück in Deiner Sammlung fehlt ...

Ich hoffe es hilft.

Gruss
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Lafos
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Beitrag von Lafos »

1. ist eine Rechtsschutzversicherung im Spiel ?

2. Widerspruch auf jeden Fall einlegen. Mit diesem WS setzt sich dann die nächsthöhere Behörde auseinander und erläßt einen Widerspruchsbescheid. Auf jeden Fall diesen Widerspruch vollumfassend begründen, auch wenn grds. keine Widerspurchsbegründung zwingend ist.

3. ist der von Dir mandatierte Anwalt in irgendeiner Weise spezialisiert im Marken/ oder Importrecht ?

4. kannst Du mal den Schriftverkehr mit den gegnerischen Anwälten dokumentieren

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Lafos
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Beitrag von Lafos »

Jawatechniker hat geschrieben: Also wenn Dir Dein Anwalt von einem Widerspruch abrät, dann würde ich diese Option auf jeden Fall nutzen!
:?:

krypteia39
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Beitrag von krypteia39 »

Hallo Lafos,

leider habe ich keine Rechtsschutz. Der Rechtsanwalt war kein
Experte, aber was er sagte klang plausibel.
Er meinte wenn der Widerspruch vor Gericht geht und ich verlieren sollte,
würde das verflucht teuer werden, da die Lucas- Anwälte vermutlich wissen was sie tun.

Habe wie ja geschrieben bis jetzt nur bei denen angerufen und gehofft
ein klärendes Gespräch führen zu können.
Habe den gegnerischen Anwälten nicht geschrieben, sondern bis jetzt
nur beim Zoll Einspruch eingelegt.

Noch ein Tip von meinem Anwalt war den Zollmensch zu überzeugen, dass
ich das zunächst versuche, das selbst zu klären und von daher zunächst keine der beiden Möglichkeiten auswählen sollte.

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Lafos
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Beitrag von Lafos »

Ich kann aus eigener Erfahrung sprechen, dass es auch innerhalb der Anwaltschaft vorkommt, dass sich RA dazu berufen fühlen, Rechtsrat zu erteilen, obwohl man auf dem Rechtsgebiet nicht sonderlich bewandert ist.

Der Widerspruch führt NICHT automatisch zu einem gerichtlichen Verfahren.

Legst Du Widerspruch ein, befasst sich die nächsthöhere Behörde mit Deinem Widerspruch. D.h. sie entscheidet entweder

a. wie die Ausgangsbehörde und hilft Deinem WS nicht ab

ODER

b. sie gibt Deinem WS statt. Bei ersterem Resultat steht Dir dann der Weg zu einem ordentlichem Gericht frei (Klage !).

Du siehst Du gehst zunächst in meinen Augen kein Risiko ein, wenn Du WS einlegst. Frist unbedingt beachten !

Dies kannst Du als Privatperson selber machen, ohne Rechtsbeistand (bei der Ausgangsbehörde). Ich rate Dir den Sachverhalt umfassend darzustellen und zu erklären, dass es sich hierbei um ein altes Spielzeug-Sammlerstück handelt.

Mir ist nach wie vor nicht klar aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Einfuhr Deines Sandcrawlers gegen geltendes Recht verstößt. Allerdings bin ich zugegebenermaßen kein Experte was das Importrecht angeht.

Aber ich kann keinen Verstoß gegen Einfuhrbestimmungen sehen. Ebenso liegt kein Verstoß gegen Marken-/ oder Urheberrecht vor. Aus diesem Grunde würde mich eine Stellungnahme der Lucasfilm Anwälte interessieren.

Um welche Kanzlei handelt es sich ?

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Jawatechniker
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Beitrag von Jawatechniker »

Lafos hat geschrieben:
Jawatechniker hat geschrieben: Also wenn Dir Dein Anwalt von einem Widerspruch abrät, dann würde ich diese Option auf jeden Fall nutzen!
:?:
Sorry, habe mich mißverständlich ausgedrückt, ich meinte damit die Option einen Brief persönlich zu verfassen :oops:
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